RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0092

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §47 Abs3;

Rechtssatz

Wird mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes die Beschwerde als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt, so trifft auf die mitbeteiligte Partei die Rechtsstellung als obsiegende Partei nicht zu (Hinweis B 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040092.X01

Im RIS seit

15.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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