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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs3;Rechtssatz
Wird mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes die Beschwerde als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt, so trifft auf die mitbeteiligte Partei die Rechtsstellung als obsiegende Partei nicht zu (Hinweis B 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040092.X01Im RIS seit
15.09.1992Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008