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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Um dem Gesetzesauftrag des § 77 Abs 2 GewO 1973 entsprechen zu können, bedarf es präziser Feststellungen über die Immissionssituation vor Inbetriebnahme des zu genehmigenden Projektes, welcher die aufgrund des zu genehmigenden Betriebes zu erwartenden Immissionen gegenüber zu stellen sind.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040070.X02Im RIS seit
15.09.1992