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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §356 Abs4 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0150 3Stammrechtssatz
Der Nachbar hat im Rahmen seiner Parteistellung im Betriebsbewilligungsverfahren lediglich einen Rechtsanspruch darauf, daß er in seiner durch den Genehmigungsbescheid erworbenen Rechtsstellung nicht beeinträchtigt wird. Wurde durch die Vorschreibung einer anderen oder zusätzlichen Auflage im Betriebsbewilligungsbescheid die in Ansehung der Person des Nachbarn im Genehmigungsbescheid getroffene Vorsorge nicht verringert, so wurde der Nachbar durch diesen Betriebsbewilligungsbescheid - unbeschadet seiner Parteistellung - in einem Recht nicht verletzt (Hinweis E 11.9.1983, 81/04/0041, VwSlg 10995 A/1983).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040117.X01Im RIS seit
15.09.1992Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010