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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1Stammrechtssatz
Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X02Im RIS seit
16.09.1992