RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0299

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X02

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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