RS Vwgh 1992/9/16 88/13/0224

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Die Unregelmäßigkeit von Geschäftsvorfällen bietet keinen Grund, geschweige denn eine Rechtfertigung für Verstöße gegen die Formvorschriften ordnungsgemäßer Buchführung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988130224.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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