Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131;Rechtssatz
Die Unregelmäßigkeit von Geschäftsvorfällen bietet keinen Grund, geschweige denn eine Rechtfertigung für Verstöße gegen die Formvorschriften ordnungsgemäßer Buchführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988130224.X01Im RIS seit
24.10.2001