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25/02 StrafvollzugNorm
StVG §20 Abs2;Rechtssatz
Nur dann finden Erleichterungen von der grundsätzlich vorgesehenen Abschließung des Strafgefangenen statt, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010344.X03Im RIS seit
16.09.1992