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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die AbgBeh hat eine Verletzung von Verfahrensvorschriften zu vertreten, wenn sie einer Partei unter Hinweis auf deren Vorstrafen generell, also ohne Bezug auf ein bestimmtes Beweisthema, die Glaubwürdigkeit vorweg abspricht.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X10Im RIS seit
16.09.1992