Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Rechtssatz
Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten ist es ohne Bedeutung, daß der Abgabepflichtige nur wegen eines versuchten Deliktes verurteilt wurde. Das bloß versuchte Delikt ist ebenso wie das vollendete zu ahnden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130063.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2009