RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0063

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs4;
StGB §15 Abs1;

Rechtssatz

Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten ist es ohne Bedeutung, daß der Abgabepflichtige nur wegen eines versuchten Deliktes verurteilt wurde. Das bloß versuchte Delikt ist ebenso wie das vollendete zu ahnden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130063.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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