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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131;Rechtssatz
Für die Verpflichtung zur Schätzung ist nicht der einzelne formale Mangel an sich, sondern die Summe dieser Mängel in ihrem Zusammenhalt entscheidend. Solche formale Mängel gewinnen meist erst iVm materiellen Mängeln ihre ausschlaggebende Bedeutung (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, Seite 604).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X06Im RIS seit
16.09.1992