RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0299

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131;
BAO §163;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Für die Verpflichtung zur Schätzung ist nicht der einzelne formale Mangel an sich, sondern die Summe dieser Mängel in ihrem Zusammenhalt entscheidend. Solche formale Mängel gewinnen meist erst iVm materiellen Mängeln ihre ausschlaggebende Bedeutung (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, Seite 604).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X06

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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