RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0299

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

BAO §26;
EStG 1972 §1 Abs1;
VermStG §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die unbeschränkte Steuerpflicht iSd Einkommensteuerrechts und Vermögensteuerrechts ist es nicht maßgeblich, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Abgabepflichtigen befindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X03

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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