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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2;Rechtssatz
Anders als im Finanzstrafverfahren bezüglich der angewendeten Strafvorschrift (§ 138 FinStrG) besteht im Abgabenverfahren keine Vorschrift, wonach die für Abgabenfestsetzung maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen im Spruch des Abgabenbescheides bezeichnet werden müssen (§ 198 Abs 2 BAO). Es genügt daher, wenn die belBeh in ihren Entscheidungsgründen auf die angewendeten gesetzlichen Vorschriften hinweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988130224.X05Im RIS seit
24.10.2001