RS Vfgh 1985/2/22 B566/80

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Veröffentlicht am 22.02.1985
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
EStG §16, §20, §34

Rechtssatz

EStG 1972; keine Gleichheitsbedenken gegen §§16 und 20 Abs1 Z1; denkmögliche Annahme, daß sich ein Antrag auf Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen gemäß §34 Abs1 erster Satz ausdrücklich auf diese Bestimmung zu stützen hat - keine Willkür; Fehlverhalten der Behörde in anderen Fällen gibt kein Recht auf gleiches Fehlverhalten

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Werbungskosten, Belastung außergewöhnliche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B566.1980

Dokumentnummer

JFR_10149778_80B00566_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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