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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
EStG 1972; keine Gleichheitsbedenken gegen §§16 und 20 Abs1 Z1; denkmögliche Annahme, daß sich ein Antrag auf Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen gemäß §34 Abs1 erster Satz ausdrücklich auf diese Bestimmung zu stützen hat - keine Willkür; Fehlverhalten der Behörde in anderen Fällen gibt kein Recht auf gleiches Fehlverhalten
Schlagworte
Einkommensteuer, Werbungskosten, Belastung außergewöhnlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B566.1980Dokumentnummer
JFR_10149778_80B00566_01