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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §94 Abs1;Rechtssatz
Ein vom Unterhaltsanspruch gesonderter klagbarer Anspruch auf Wirtschaftsgeld zum Zweck der Haushaltsführung läßt sich aus dem ABGB nicht ableiten und der Abgeltungsanspruch nach § 98 ABGB besteht nur für die Mitwirkung "im Erwerb" des anderen (Hinweis Pichler in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, 1. Band 2, Wien 1990, Randziffer 4 zu § 95 und Randziffer 1 zu § 98).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160088.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2009