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53 WirtschaftsförderungNorm
StGG Art5Rechtssatz
StrukturverbesserungsG; EStG 1972; keine Bedenken gegen §8 Abs1 und 3 StruktVG; Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes nicht nach diesen Bestimmungen, sondern nach §37 Abs1 EStG 1972 - nicht denkunmöglich; rechtswidriges Verhalten in anderen Fällen gibt keinen Anspruch auf gleiches Verhalten
Schlagworte
VfGH / Parallelbeschwerde, EinkommensteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B416.1980Dokumentnummer
JFR_10149778_80B00416_01