RS Vfgh 1985/2/22 B416/80

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Veröffentlicht am 22.02.1985
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Index

53 Wirtschaftsförderung
53/01 Wirtschaftsförderung

Norm

StGG Art5
EStG §37 Abs1
StrukturverbesserungsG §8 Abs1, §8 Abs3

Rechtssatz

StrukturverbesserungsG; EStG 1972; keine Bedenken gegen §8 Abs1 und 3 StruktVG; Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes nicht nach diesen Bestimmungen, sondern nach §37 Abs1 EStG 1972 - nicht denkunmöglich; rechtswidriges Verhalten in anderen Fällen gibt keinen Anspruch auf gleiches Verhalten

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Parallelbeschwerde, Einkommensteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B416.1980

Dokumentnummer

JFR_10149778_80B00416_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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