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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §1 Abs1;Rechtssatz
Eine einheitliche Eintragung kann nicht in einen gebührenpflichtigen und einen gebührenbefreiten Teil aufgespalten werden; es kommt - wie im Steuerrecht - auf das maßgebende Überwiegen des begünstigten oder nichtbegünstigten Teiles an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160087.X03Im RIS seit
24.10.2001