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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AHG 1949 §1 Abs1;Rechtssatz
Im Falle des § 7 RAT, nach dem das Verfahren aus naheliegenden Gründen möglichst ohne weitere Erhebungen und ohne die Erledigung wesentlich zu verzögern oder Kosten zu verursachen, durchzuführen ist, erscheint dem VwGH die Regelung über die Amtshaftung im Sinne des Art 23 B-VG bzw des AHG ausreichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160090.X07Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
24.07.2013