RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0138

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/16 90/13/0299 1

Stammrechtssatz

Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160138.X01

Im RIS seit

17.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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