RS Vwgh 1992/9/17 90/19/0459

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §14 Abs2;
AZG §15 Abs1;
AZG §16 Abs3;
AZG §26 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen eines Transportunternehmens bildet die Erstellung von Tourenplänen kein geeignetes Kontrollsystem im Hinblick auf die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften

(Hinweis E 12.6.1992, 90/19/0499).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190459.X02

Im RIS seit

17.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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