RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0138

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1;

Rechtssatz

Für die Annahme eines Wohnsitzes iSd § 26 Abs 1 BAO im Zollausland kommt es weder darauf an, daß der Abgabepflichtige sich trotz eines Aufenthaltsverbotes weiterhin im Zollausland aufgehalten hat noch daß ihm von den Polizeibehörden des Zollauslands ein "Wohnrecht" zugestanden worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160138.X03

Im RIS seit

17.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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