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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Rechtssatz
Für die Annahme eines Wohnsitzes iSd § 26 Abs 1 BAO im Zollausland kommt es weder darauf an, daß der Abgabepflichtige sich trotz eines Aufenthaltsverbotes weiterhin im Zollausland aufgehalten hat noch daß ihm von den Polizeibehörden des Zollauslands ein "Wohnrecht" zugestanden worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160138.X03Im RIS seit
17.09.1992