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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Es kann dem Gesetzgeber, der eng zusammenhängende Gesetze am selben Tag novelliert bzw neu schafft (hier: Novellierung des AgrVG durch BGBl 1967/77 und des FlVfGG durch BGBl 1967/78, Neuschaffung des LSGG) nicht unterstellt werden, daß er, wenn er im Hinblick auf eine Gebührenbefreiung in einem Fall weitreichendere Bestimmungen schafft als im anderen, eine Lücke in Kauf nehmen wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160041.X02Im RIS seit
11.07.2001