RS Vwgh 1992/9/17 92/16/0113

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
BAO §246 Abs1;
BAO §289 Abs1;

Rechtssatz

War der Bescheid des Finanzamtes an die N & N GmbH gerichtet, so war Herbert N zur Einbringung der Berufung gegen diesen Bescheid nicht legitimiert, sodaß eine Rechtswidrigkeit durch die Zurückweisung der Berufung durch die AbgBeh zweiter Instanz für den VwGH nicht erkennbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160113.X02

Im RIS seit

17.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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