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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
War der Bescheid des Finanzamtes an die N & N GmbH gerichtet, so war Herbert N zur Einbringung der Berufung gegen diesen Bescheid nicht legitimiert, sodaß eine Rechtswidrigkeit durch die Zurückweisung der Berufung durch die AbgBeh zweiter Instanz für den VwGH nicht erkennbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160113.X02Im RIS seit
17.09.1992Zuletzt aktualisiert am
02.04.2014