Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Mit der bescheidmäßigen Richtigstellung der ausgesprochenen Festsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung des Beamten hat die belangte Behörde in die Rechtskraft des Ernennungsdekretes eingegriffen. Ein solcher Eingriff ist aber nur nach Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 68 AVG und des § 13 Abs 1 DVG 1984 zulässig.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120149.X04Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010