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37/02 KreditwesenNorm
KWG 1979 §6 Abs1;Rechtssatz
Die "AUSÜBUNG" DES GESCHÄFTSBETRIEBES setzt - in Abgrenzung zu dessen Aufnahme - ein weiteres Handeln voraus: Es ist erforderlich, daß weitere (gleichartige) Bankgeschäfte im Sinne eines auf Dauer angelegten Geschäftsbetriebes zur Erzielung von Einnahmen folgen. Es kommt auf die Ausübung von - unter Konzessionsvorbehalt stehenden - Bankgeschäften an und nicht bloß auf ein darauf gerichtetes geschäftspolitisches Handeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987170147.X05Im RIS seit
19.09.2001