RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0174

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;
AbfallG OÖ 1975 §24 Abs8;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §31b;

Rechtssatz

Die Frage der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht einer Anlage, die das Kompostieren von biogenem Material zum Gegenstand hat, ist unter Zugrundelegung aller in Betracht kommenden Zeitpunkte - beginnend mit dem Antrag auf abfallrechtliche Bewilligung - auf Grund der neuen Rechtslage zu prüfen. Dies bedeutet im Beschwerdefall, daß die Behörde im Verfahren nach dem OÖ AbfallG die Bewilligungspflicht der Anlage auch nach dem neu eingeführten § 31b WRG zu prüfen hatte.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120174.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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