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L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll OberösterreichNorm
AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;Rechtssatz
Die Frage der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht einer Anlage, die das Kompostieren von biogenem Material zum Gegenstand hat, ist unter Zugrundelegung aller in Betracht kommenden Zeitpunkte - beginnend mit dem Antrag auf abfallrechtliche Bewilligung - auf Grund der neuen Rechtslage zu prüfen. Dies bedeutet im Beschwerdefall, daß die Behörde im Verfahren nach dem OÖ AbfallG die Bewilligungspflicht der Anlage auch nach dem neu eingeführten § 31b WRG zu prüfen hatte.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120174.X02Im RIS seit
12.11.2001