RS Vwgh 1992/9/18 87/17/0147

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
37/02 Kreditwesen

Norm

KWG 1979 §1 Abs2;
KWG 1979 §6;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Legt man zugrunde, daß bereits eine einmalige Handlung eine gewerbliche im Sinne des UStG 1972 sein kann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles auf eine Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann (Laurer in Fremuth-Laurer-Pötzelberger-Ruess, Kommentar zum Kreditwesengesetz2, Randziffer 6 zu § 1 mwH), so genügt - unter dieser Voraussetzung - schon der Abschluß eines Geschäftes für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes (Hinweis Laurer aaO, Randziffer 5 zu § 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987170147.X04

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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