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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
KWG 1979 §1 Abs2;Rechtssatz
Legt man zugrunde, daß bereits eine einmalige Handlung eine gewerbliche im Sinne des UStG 1972 sein kann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles auf eine Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann (Laurer in Fremuth-Laurer-Pötzelberger-Ruess, Kommentar zum Kreditwesengesetz2, Randziffer 6 zu § 1 mwH), so genügt - unter dieser Voraussetzung - schon der Abschluß eines Geschäftes für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes (Hinweis Laurer aaO, Randziffer 5 zu § 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987170147.X04Im RIS seit
19.09.2001