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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/12/0021Rechtssatz
Das in § 206 Abs 2 und Abs 7 BDG 1979 geregelte Ausschreibungsverfahren und Bewerbungsverfahren und die darin angeführten Auswahlkriterien und Reihungskriterien, die für die Einräumung der Parteistellung an Mitbewerber iSd zum Landeslehrerdienstrecht ergangenen E eines VS vom 26.6.1974, 991/72, VwSlg 8643 A/1974, bestimmend sind (Hinweis E 9.11.1987, 86/12/0158), gelten nur für die Verleihung der nach § 204 Abs 2 für schulfest ERKLÄRTEN Planstellen. Hingegen gelten für die Ernennung auf eine nach § 204 Abs 1 KRAFT GESETZES schulfeste Stelle die Bestimmungen des § 203 iVm §§ 3 bis 5, 8 und 202 BDG 1979 sowie Art 81b B-VG, die mangels eines subjektiv-öffentlichen Rechtes auf Ernennung auf eine freie Planstelle keine Parteistellung im Ernennungsverfahren einräumen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992120017.X01Im RIS seit
03.04.2001