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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Auch für das Verfahren über Rückerstattungsbegehren gilt die Bestimmung des § 89 Abs 1 OÖ LAO, wonach die Abgabenbehörde die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von AMTS WEGEN die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln hat, die für die Abgabepflicht und die Verwaltung der Abgaben wesentlich sind (Hinweis E 6.7.1983, 83/17/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987170124.X05Im RIS seit
18.09.1992