RS Vwgh 1992/9/18 87/17/0124

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §241 Abs1;
LAO OÖ 1984 §185 Abs1;
LAO OÖ 1984 §89 Abs1;

Rechtssatz

Auch für das Verfahren über Rückerstattungsbegehren gilt die Bestimmung des § 89 Abs 1 OÖ LAO, wonach die Abgabenbehörde die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von AMTS WEGEN die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln hat, die für die Abgabepflicht und die Verwaltung der Abgaben wesentlich sind (Hinweis E 6.7.1983, 83/17/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987170124.X05

Im RIS seit

18.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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