RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0151

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1984 §26 Abs1;
LDG 1984 §26 Abs8;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/07/09 91/12/0128 1

Stammrechtssatz

Dem Bewerber um eine schulfeste Leiterstelle kommt in diesem Verfahren keine Parteistellung und keine Berechtigung zur Beschwerdeerhebung gegen die Abweisung seines Ansuchens zu (Hinweis B 12.12.1988, 88/12/0215).

Schlagworte

Dienstrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120151.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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