RS Vwgh 1992/9/18 87/17/0124

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §241 Abs1;
LAO OÖ 1984 §185 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Rückforderungstatbestände des § 185 Abs 1 OÖ LAO sollte keineswegs ein die Bindungswirkung von Abgabenfestsetzungen ganz allgemein durchbrechender Rechtsbehelf zwecks nochmaliger Aufrollung der Frage der Gesetzmäßigkeit der Abgabenfestsetzung als solcher geschaffen werden (Hinweis E 22.6.1990, 88/17/0242).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987170124.X01

Im RIS seit

18.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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