RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0191

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/01 Hochschullehrer

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
HSchAssG §6 Abs6 lita;
Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs2;

Rechtssatz

Da Art VI Abs 2 HochschullehrerdienstrechtsG (auch Überleitung von Universitätspersonal) die Überleitung in ein definitives Dienstverhältnis vom tatsächlichen Vorliegen der im § 6 Abs 6 lit a HSchAssG normierten Voraussetzungen abhängig macht, hat die belBeh im Verfahren betreffend die Überleitung in das definitive Dienstverhältnis gem

Art VI Abs 2 HochschullehrerdienstrechtsG materiell zu prüfen, ob der Bf als Hochschulassistent die Voraussetzungen gem § 6 Abs 6 lit a HSchAssG erfüllt hat (eine bindende Wirkung des Bescheides über die Weiterbestellung besteht für die belangte Behörde nicht.)

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120191.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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