RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0174

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;
AbfallG OÖ 1975 §24 Abs12;
GewO 1973 §74;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Auseinandersetzung der Behörde mit der Frage der gewerbebehördlichen Bewilligungspflicht einer Müllbeseitigungsanlage ist für die Zuständigkeit zur Erlassung eines abfallrechtlichen Bescheides wesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120174.X06

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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