RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0149

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

DVG 1958 §10;
GehG 1956 §12a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0168 E 25. September 1989 RS 4

Stammrechtssatz

Die Ermittlung des dem überstellten Beamten gebührenden Gehaltes zählt nicht zu den Wesensbestandteilen der Überstellung und bedarf daher nach den allg Verfahrungsgrundsätzen einer Begründung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120149.X01

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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