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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §241 Abs1;Rechtssatz
Von einem zu Unrecht entrichteten Betrag im Sinne des § 185 Abs 1 OÖ LAO kann nicht gesprochen werden, wenn das behauptete Unrecht in einem Bescheid wurzelt, den der Abgabepflichtige nicht bzw nicht erfolgreich bekämpft hat. § 185 Abs 1 OÖ LAO kann nicht so verstanden werden, daß damit normative Wirkungen eines rechtskräftigen, wenn auch möglicherweise nicht rechtsrichtigen Bescheides wiederum beseitigt werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987170124.X04Im RIS seit
18.09.1992