RS Vwgh 1992/9/18 87/17/0124

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §241 Abs1;
LAO OÖ 1984 §185 Abs1;

Rechtssatz

Von einem zu Unrecht entrichteten Betrag im Sinne des § 185 Abs 1 OÖ LAO kann nicht gesprochen werden, wenn das behauptete Unrecht in einem Bescheid wurzelt, den der Abgabepflichtige nicht bzw nicht erfolgreich bekämpft hat. § 185 Abs 1 OÖ LAO kann nicht so verstanden werden, daß damit normative Wirkungen eines rechtskräftigen, wenn auch möglicherweise nicht rechtsrichtigen Bescheides wiederum beseitigt werden könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987170124.X04

Im RIS seit

18.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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