RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0088

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1814/79 E 14. Oktober 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum Teilwert, stellt eine Ausnahme dar, die nur dann zulässig erscheint, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes bereits am Bilanzstichtag eine offenkundige, erhebliche und dauernde Entwertung eingetreten ist (Hinweis E 13.2.59, 1711/57).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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