RS Vwgh 1992/9/22 92/14/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/28 91/04/0002 1

Stammrechtssatz

Die Bindung der Behörde an die Rechtsanschauung des VwGH erstreckt sich auch auf solche Fragen, die eine notwendige Voraussetzung für den Inhalt seines aufhebenden Erkenntnisses darstellen

(Hinweis E VS 13.5.1980, 1386/78, VwSlg 10128 A/1980).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140139.X01

Im RIS seit

22.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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