RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0088

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1814/79 E 14. Oktober 1981 RS 2

Stammrechtssatz

Der Nachweis, daß der Teilwert niedriger ist, als die um die Absetzung für Abnutzung geminderten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten obliegt hiebei dem die Teilwertabschreibung vornehmenden Unternehmer (Hinweis E 30.3.1962, 1968/61); denn der durch die Benutzung eines Anlagegutes eintretenden Entwertung wird in der Regel durch die Abschreibung für Abnutzung ausreichend Rechnung getragen, sodaß die Vermutung gilt, daß die um die Abschreibung für Abnutzung verminderten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten jeweils dem Teilwert entsprechen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 6 EStG 1972, Allgemein, Textziffer 32).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X05

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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