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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1814/79 E 14. Oktober 1981 RS 2Stammrechtssatz
Der Nachweis, daß der Teilwert niedriger ist, als die um die Absetzung für Abnutzung geminderten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten obliegt hiebei dem die Teilwertabschreibung vornehmenden Unternehmer (Hinweis E 30.3.1962, 1968/61); denn der durch die Benutzung eines Anlagegutes eintretenden Entwertung wird in der Regel durch die Abschreibung für Abnutzung ausreichend Rechnung getragen, sodaß die Vermutung gilt, daß die um die Abschreibung für Abnutzung verminderten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten jeweils dem Teilwert entsprechen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 6 EStG 1972, Allgemein, Textziffer 32).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X05Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009