RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0124

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Für die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person auf Grund von Alkoholdelikten ist es nicht erforderlich, daß diese "unter gefährlichen Verhältnissen" begangen wurden (Hinweis E 29.9.1987, 87/11/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110124.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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