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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzBeachte
Kundmachung LGBl. für OÖ 60/1985 am 14. Juni 1985Rechtssatz
Oö. Landes-StraßenverwaltungsG 1975; Erteilung der Zustimmung zu einem Bauvorhaben gemäß §63 Abs2 erster Satz - Akt der Privatwirtschaftsverwaltung; das Zustimmungserfordernis ist als gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung gemäß Art118 Abs4 von der Gemeinde zu beachten; keine Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes der Gemeinden; jedoch Gleichheitswidrigkeit wegen offenkundiger Unsachlichkeit; §63 Abs3 erster Satz nicht gleichheitswidrig; kein Verstoß gegen das Gebot, daß Eigentumsbeschränkungen im Allgemeininteresse liegen müssen
Schlagworte
Straßenverwaltung, Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, Bauverbot, Bebauungsplan, Privatwirtschaftsverwaltung, Selbstverwaltungsrecht, Rechtsbegriffe unbestimmte, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Tatbestandsmerkmale), Grundrechte (Drittwirkung), VfGH / PräjudizialitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:G77.1984Dokumentnummer
JFR_10149774_84G00077_01