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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §21 Abs1 Z1;Rechtssatz
Maßnahmen des Abgabenpflichtigen zur Baureifmachung seiner Grundstücke wie Ansuchen um Umwidmung und Erstellung von Bebauungsplänen, Kostenübernahmen,Grundtausch und Zukauf, Abtretung von Flächen für Zufahrtsstraßen, Haftungsübernahmen für Zufahrtsstraßenkosten und Kanalisationskosten, Beauftragung eines Immobilienmaklers sprechen für die Annahme eines Gewerbebetriebes. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich um Hilfsgeschäfte eines landwirtschaftlichen Betriebes handelt, ist allerdings neben anderen Gesichtspunkten als entscheidend anzusehen, ob ein hoher Schuldenstand den Abgabenpflichtigen zum Verkauf von Betriebsgrundstücken gezwungen hat, um den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb erhalten zu können (Hinweis E 26.4.1989, 89/14/0004).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140064.X02Im RIS seit
22.09.1992