Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §10;Rechtssatz
Wenn ein Abgabepflichtiger auf ein Gutachten zur Feststellung des Verkehrswertes verweist, ergibt dies dann keinen schlüssigen Beweis für eine Bewertung der Liegenschaft zu einem niedrigeren Teilwert, wenn das Gutachten die Frage des Wertes von Grund und Boden nicht berücksichtigt hat. Überdies hätte der Abgabepflichtige besondere Umstände nachweisen müssen, welche über die gewöhnliche AfA hinaus eine weitere Wertminderung begründet hätten (Hinweis E 14.10.1981, 1814/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X06Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009