RS Vwgh 1992/9/22 92/14/0064

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §21 Abs1 Z1;
EStG 1972 §21 Abs2 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;

Rechtssatz

Ein kontinuierlich betriebener Abverkauf des gesamten, hiefür baureif gemachten landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes spricht gegen die Annahme von bloßen Notverkäufen zur Erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes. Nach dem maßgeblichen Gesamtbild der Tätigkeit des Abgabepflichtigen ist der Rahmen für bloße Hilfsgeschäfte zum Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft deutlich überschritten worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140064.X03

Im RIS seit

22.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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