Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §21 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein kontinuierlich betriebener Abverkauf des gesamten, hiefür baureif gemachten landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes spricht gegen die Annahme von bloßen Notverkäufen zur Erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes. Nach dem maßgeblichen Gesamtbild der Tätigkeit des Abgabepflichtigen ist der Rahmen für bloße Hilfsgeschäfte zum Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft deutlich überschritten worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140064.X03Im RIS seit
22.09.1992