RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0088

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der Vorwurf, der Betriebsprüfer habe es unter Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht nach § 115 BAO unterlassen, entsprechende Feststellungen über die Aufteilung der angefallenen Kosten auf die einzelnen Fahrzeuge zu treffen, erweist sich dann als haltlos, wenn im Zeitpunkt der Prüfung und im abgabenbehördlichen Verfahren eine solche Aufteilung weder vom Abgabepflichtigen begehrt worden ist, noch sich aus den Unterlagen eine Notwendigkeit dazu ergeben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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