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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Der Vorwurf, der Betriebsprüfer habe es unter Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht nach § 115 BAO unterlassen, entsprechende Feststellungen über die Aufteilung der angefallenen Kosten auf die einzelnen Fahrzeuge zu treffen, erweist sich dann als haltlos, wenn im Zeitpunkt der Prüfung und im abgabenbehördlichen Verfahren eine solche Aufteilung weder vom Abgabepflichtigen begehrt worden ist, noch sich aus den Unterlagen eine Notwendigkeit dazu ergeben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009