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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §1 Abs2;Rechtssatz
Die "Isolationstheorie" kommt dann zum Tragen, wenn ein Unternehmer in Österreich weder über eine Betriebsstätte noch über einen ständigen Vertreter verfügt. Erst dann zählen inländische Einkünfte eines ausländischen Gewerbebetriebes kraft Rechtsform nicht zu den gewerblichen Einkünften, sondern sind isoliert der entsprechenden Einkunftsart des § 98 EStG 1972 zuzuordnen.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140244.X05Im RIS seit
11.07.2001