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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Werden Wirtschaftsgüter von einem inländischen Betrieb in einen anderen inländischen Betrieb desselben Abgabepflichtigen übergeführt, so decken sich Entnahmewert und Einlagewert. Maßgeblich ist der Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, zweite Auflage, § 6 Textziffer 67; Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 Textziffer 300).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140064.X05Im RIS seit
22.09.1992