RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0244

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1972 §98 Z3;
GewStG §1 Abs1;
GewStG §1 Abs2 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Genossenschaft nach Schweizer Recht entspricht in ihrer Rechtsform unbestritten einer österreichischen Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft, weshalb sie mit ihren gesamten inländischen Einkünften der Gewerbesteuer unterliegt, vorausgesetzt, der (ausländische) Gewerbebetrieb kraft Rechtsform unterhält im Inland eine Betriebsstätte. Der Gewerbesteuer unterliegt nämlich nur jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140244.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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