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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §23 Z1;Rechtssatz
Eine Genossenschaft nach Schweizer Recht entspricht in ihrer Rechtsform unbestritten einer österreichischen Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft, weshalb sie mit ihren gesamten inländischen Einkünften der Gewerbesteuer unterliegt, vorausgesetzt, der (ausländische) Gewerbebetrieb kraft Rechtsform unterhält im Inland eine Betriebsstätte. Der Gewerbesteuer unterliegt nämlich nur jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140244.X02Im RIS seit
11.07.2001