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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1597/75 B 23. Oktober 1975 VwSlg 8908 A/1975 RS 3Stammrechtssatz
Gegen den Bescheidwillen einer Erledigung spricht die Briefform und insbesondere der Umstand, daß die Erledigung in die Form einer bloßen Mitteilung und einer Weisung im Sinne des Art 20 Abs 1 B-VG gekleidet ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070121.X03Im RIS seit
25.01.2001