RS Vwgh 1992/9/22 92/07/0121

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56 impl;
AVG §58 Abs1;
VwGG §34 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1597/75 B 23. Oktober 1975 VwSlg 8908 A/1975 RS 3

Stammrechtssatz

Gegen den Bescheidwillen einer Erledigung spricht die Briefform und insbesondere der Umstand, daß die Erledigung in die Form einer bloßen Mitteilung und einer Weisung im Sinne des Art 20 Abs 1 B-VG gekleidet ist.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070121.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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