RS Vwgh 1992/9/22 92/07/0141

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Hat die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren im nunmehr angefochtenen Bescheid den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand hergestellt und der Berufung des Beschwerdeführers Folge gegeben, so ist eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Beschwerdeführers durch den nunmehr angefochtenen Bescheid ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070141.X01

Im RIS seit

22.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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