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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Hat die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren im nunmehr angefochtenen Bescheid den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand hergestellt und der Berufung des Beschwerdeführers Folge gegeben, so ist eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Beschwerdeführers durch den nunmehr angefochtenen Bescheid ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070141.X01Im RIS seit
22.09.1992