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L63208 Bienenzucht VorarlbergNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 2 Abs 4 Vlbg BienenzuchtG 1990 räumt den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten derjenigen Nachbargrundstücke, denen gegenüber die Abstände nicht gewahrt sind, einen verfolgbaren Rechtsanspruch darauf ein, daß die nach § 2 Abs 3 dieses Gesetzes beantragte Ausnahmebewilligung versagt wird. Sind die gesetzlichen Mindestabstände zum Nachbargrundstück des Bf von der beantragten Ausnahmebewilligung gar nicht betroffen, werden in dem darüber geführten Verfahren seine Rechte nicht berührt; fremde Nachbarrechte wahrzunehmen ist er aber nicht berufen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070132.X02Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009