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L80202 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner Gemeinden KärntenNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Die Legaldefinition als sogenannter "unvollständiger" Rechtssatz ist nur ein Teil der Geltungsanordnung; sie enthält ihre konstitutive, Rechtsfolgen begründende Kraft aber nur in Verbindung mit den anderen Rechtssätzen. § 3 Abs 5 lit a Bebauungsplan Klagenfurt 1978 kann daher nur so verstanden werden, daß die Abstandsbestimmungen nicht für Gebäude gelten, die weder zum Aufenthalt bestimmt noch höher als 3 m sind; Aufenthaltsräume oder Gebäude, die höher als 3 m sind, dürfen somit nicht im Bauwich errichtet werden.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989050146.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.04.2009