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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Auf Grund der rechtskräftigen Bestrafung wegen zweier Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO stand für die Behörde das Verschulden wie auch das Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes bindend fest und bedurfte es weder der vermißten Feststellungen hinsichtlich des Verdachtes einer Lungen-TBC noch der Einholung eines medizinischen Gutachtens darüber, ob die Betätigung eines Alkomaten durch einen im Verdacht der Erkrankung der Atmungsorgane Stehenden "eine öffentliche Gefährdung" darstelle.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110124.X08Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010